2. Brief an den OB/Freiflächengestaltung / PKW-Stellplatzproblem Coswig Breite Straße / Lößnitzstraße
Christian Buck
Vorsitzender CBL / stellvertr. Fraktionsvorsitzender
Auerstraße 283
01640 Coswig
Stadtverwaltung Coswig
Herrn Oberbürgermeister Neupold
Karrasstraße
01640 Coswig 24.06.2011
Freiflächengestaltung / PKW-Stellplatzproblem Coswig Breite Straße / Lößnitzstraße
Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister Neupold,
Herzlichen Dank nochmals dafür, dass Sie mich in die Problematik ” Stellplätze im Neubaugebiet ” einbezogen haben und für das Gespräch am 22.06.2011 in Ihrem Büro.
Wie abgesprochen, habe ich mir nochmals Gedanken über das Wohngebiet der WGC zwischen Lößnitzstraße und Straßenbahntrasse im Bereich der Breiten Straße gemacht und die von der Stadt erfassten Daten ausgewertet. Ich möchte Sie gern über die Ergebnisse meine Analyse informieren:
Das vorgenannte Wohngebiet umfasst:
Wohnungseinheiten 588
Stellplätze auf öffentlichen Straßen 101
Stellplätze auf Grundstücken der WGC 172 ( einschl. der 69 Stpl. Breite Str. 2/4/6 )
Nach Verwaltungsvorschrift zur SächsBO gilt als Richtwert 1 Stellplatz/WE. Ich bleibe dabei, dass dieser Wert nicht unterschritten werden sollte. Eine Realisierung dieses Richtwertes auf den Grundstücken der WGC ist aus meiner Sicht weder machbar noch sinnvoll. Der Stellplatzschlüssel kann nur sinnvoll erfüllt werden unter Berücksichtigung der Stellplätze im öffentlichen Straßenraum und unter Einbeziehung der Garagenanlagen.
Im Bereich des Neubaugebietes sind 2 Garagenanlagen mit insgesamt 621 Garagen vorhanden. Ich lege zu Grunde, dass diese Garagenanlagen durch die Mieter des Neubaugebietes genutzt werden. Unter der Voraussetzung, dass im gesamte Wohngebiet nach Seko 1 ca. 2500 WE vorhanden sind, kann man schlussfolgern, dass jede 4. Wohnung eine Garage besitzt. Daraus ergibt sich, dass 25% der Stellplätze durch Garagen abgedeckt sind.
Zurück zum vorgenannten Wohngebiet:
Erforderliche Stellplätze 588
Stellplätze im öffentlichen Straßenraum 101 abzüglich
Garagenstellplätze 25% von 588 147 abzüglich
Erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück
der WGC 340
Für das Grundstück der WGC ergibt sich daraus ein Stellplatzschlüssel 340/588 = ca. 0,6 St.-Pl./WE.
Auf Grund der Generalsanierung der Gebäude Breite Straße 2/4/6, einschließlich Freifläche ergibt sich nach meiner Berechnung und unter Zugrundelegung des von mir ermittelten Schlüssels die nachgenannte erforderliche Stellplatzanzahl:
134 WE * 0,6 Stell.-Pl./WE = 80 Stellplätze,
Davon sind 69 Stellplätze auf der Innenhoffläche realisiert. 11 Stellplätze müssten sinnvoll an anderer Stelle angeordnet werden.
Leider musste ich heute erfahren, dass mein Vorschlag, Querparker an der Breiten Straße anzuordnen, nicht nur am Widerstand der WGC sondern auch am Widerstand des Planungsamtes scheitert. Die so genannte ” grüne Mitte ” ist unbedingt zu erhalten, heißt es aus dem Bauamt. Es erhebt sich die Frage, wie und wo wollen Sie die Stellplatzprobleme bei den Gebäuden Breite Straße 3 und 7 und Lößnitzstraße 9 lösen?
Betrachten wir diesen Teilbereich Breite Straße 3 und 7 und Lößnitzstraße 9:
Anzahl WE 280
Erforderliche Stellplätze ges. 280
Erforderliche Stellplätze auf dem Grundstück
der WGC nach vorgenanntem
Stellplatzschlüssel 280 WE*0,6 St.-Pl./WE 168
vorhandene Stellplätze 81 abzüglich
noch zu schaffende Stellplätze 87
Eine Stellplatzlösung für die Gebäude Breite Straße 2/4/6 muss mindestens ein schlüssiges Stellplatzkonzept für die Gebäude Breite Straße 3 und 7 und Lößnitzstraße 9 aufweisen, auch wenn ich mir bewusst bin, dass die Umsetzung nicht in unserer Macht und nicht sofort erfolgt. Alle anderen Lösungen sind Augenwischerei und eine Mogelpackung.
Mit der jetzt vorliegenden Lösung wird das richtige und sinnvolle Ziel, PKW-Stellplätze in unmittelbarer Nähe zu den Gebäuden durch Grünflächen zu ersetzen, nur zum Teil erreicht. PKW-Stellplätze müssen gut fußläufig erreichbar sein, aber dort angeordnet werden, wo bereits Straßenverkehr ist.
Was nützt den Mietern eine ” grüne Mitte “, die 1. durch eine Breite Straße zerschnitten wird, 2. keine ausreichenden Parkplätze zur Verfügung stehen und 3. wenn 1/3 der Mieter wieder Parkplätze vor den Balkonen haben?
Fatal wäre es, wenn in wenigen Jahren diese neu errichteten Grünflächen wieder zur Anordnung von Stellplätzen ( siehe Problem Breite Straße 3 und 7 und Lößnitzstraße 9 ) zerstört werden.
Gern bin ich zu weiteren Gesprächen bereit. Ich würde mich freuen, wenn das Planungsamt und das Bauordnungsamt in die Gespräche einbezogen würden.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Buck